Zunft- und Hästrägerordnung

 

  1. Die Zunft- und Hästrägerordnung ist für alle Mitglieder verpflichtend.

 

2.   Kleiderordnung

                  Das Häs besteht aus

a)      Maske

b)      Halstuch

c)      Kutte

d)      Rock

e)      Schürze

f)       Spitzenunterhose

g)      Ringelsocken

h)      Strohschuhe

i)        Schwarze Fingerhandschuhe

j)        Besen

 

      3.   Jeder Hästräger verpflichtet sich das Brauchtum zu hegen und pflegen, wobei den

            Anordnungen der Zunft folge zu leisten ist.      

 

  1. Jeder Narr sollte sein Häs als Ehrenkleid betrachten und immer in sauberem Zustand

tragen. Falls dieses nicht so ist, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

  1. Die Narrenkleider müssen nach den Vorraussetzungen der Zunft geschaffen sein.

 

  1. Das Narrenkleid wird erstmals ab dem 06.Januar getragen. Das freie Laufen der Hästräger beginnt mit „Schmotzigen Donnerstag“ und endet am „Fasnet-Dienstag“ um 24.00 Uhr.  Jeder Narr soll darauf bedacht sein, das um 24.00 Uhr der Tag zu Ende ist. (Ablegen der Maske)

 

  1. Bei Zunftveranstaltungen mitzuwirken ist für jeden Narr Ehrensache.

 

  1. Beim „Strählen“ ist darauf zu achten, dass Beleidigungen und Unwahrheiten nicht vorkommen. Bei ordnungswidrigem Verhalten kann entsprechend der Zunftordnung ein weiteres Tragen des Narrenkleides untersagt werden.

 

  1. Das Ansehen des Vereins darf in der Öffentlichkeit nicht in Verruf gebracht werden.

 

  1. Beim Ausleihen von Narrenkleidern muß der Besitzer darauf achten, dass die betreffende Person die Vorraussetzung der Zunftordnung erfüllt.

 

  1. Das Weiterverkaufen von Narrenkleidern muß den Burghex´e gemeldet werden.

 

  1. Das tragen des Narrenkleides ist nur Mitgliedern gestattet, oder Personen denen es der Vorstand gestattet.

 

  1. Das Häs muß auf Verlangen dem Vorstand zu einer Kontrolle vorgelegt werden. Sollten bei dieser Kontrolle Mängel am Häs festgestellt werden, wird dem jeweiligen Hästräger eine Nachfrist gesetzt, um die Festgestellten Mängel zu beheben. Sollte das nach dieser Frist nicht geschehen sein, wird der Hästräger von Veranstaltungen  an denen die Burghex´e teilnehmen, ausgeschlossen.
  2. Der Vorstand behält sich vor, einzelne Mitglieder die allzu alkoholisiert sind vom Umzug auszuschließen. (Abnahme der Schemme)